Ebay: Alles, was Recht ist: neuer Ratgeber für Online-Käufer


02.07.2009, Einkaufen im Internet wird immer beliebter. Wie im Einzelhandel gilt auch beim Online- Kauf: Seine Rechte als Verbraucher sollte jeder kennen. Ein neuer Ratgeber der Initiative „Online Kaufen – mit Verstand!“, die von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, dem weltweiten Online-Marktplatz eBay und dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) im Jahr 2006 ins Leben gerufen wurde, gibt daher Verbrauchern ab sofort rechtliche Hinweise und nützliche Tipps für problemloses Internet-Shopping. Unter www.kaufenmitverstand.de kann der Ratgeber als Erste Hilfe bei rechtlichen Fragen rund um Themen wie Widerrufs- und Rückgaberecht, Gewährleistung und Versandrisiko mit einem Mausklick heruntergeladen werden.

30 Millionen Deutsche kaufen bereits im Internet ein. Gerade bei unerfahrenen Online- Shoppern sind jedoch häufig noch viele Fragen in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen im Netz offen. Dabei sind Themen wie Umtausch, Rückgabe und Reklamation dort ebenso klar geregelt wie im Laden um die Ecke. Die Initiative „Online Kaufen – mit Verstand!“ erklärt daher in dem Ratgeber „Alles, was Recht ist“ einfach und verständlich, welche Rechte Käufer im Internet haben. Er gibt neben rechtlichen Hinweisen konkrete Ratschläge, was zu tun ist, wenn es beim Online-Kauf wider Erwarten einmal Probleme gibt. Dem Leser wird beispielsweise Schritt für Schritt erklärt, wie er vorgehen sollte, wenn eine bestellte Ware nicht eintrifft.

Ebenso enthält der Ratgeber Informationen zum Widerrufs- oder Rückgaberecht. Diese Regelung erlaubt dem Käufer, im Rahmen einer Frist von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem über das Internet mit einem gewerblichen Anbieter geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. Ein weiteres Thema ist die sogenannte Mängelhaftung. Der Ratgeber erklärt dem Käufer, welche Rechte ihm durch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers zustehen und wie er vorgehen sollte, wenn die erhaltene Ware einen Mangel aufweist. Dabei gilt es zunächst einmal zu klären: Hat die Ware tatsächlich einen Mangel? Ein solcher liegt vor, wenn die Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.

Die Initiative „Online Kaufen – mit Verstand!“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Online- Käufer für mögliche Risiken im Internet zu sensibilisieren. Bei mehr als 100 Millionen Online-Käufen registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2008 rund 72.600 Fälle von Warenbetrug. Ein beträchtlicher Teil davon könnte durch gezielte Vorbeugung und Aufklärung verhindert werden. Daher setzt die Initiative mit dem neuen Ratgeber auch in diesem Jahr ihre Kampagne für sicheres Einkaufen im Internet fort. Auf der Internet-Seite www.kaufenmitverstand.de finden Verbraucher zusätzlich „7 Goldene Regeln“ zum sicheren Online-Kauf sowie einen Wissenstest, mit dem man seinen Kenntnisstand zum Thema Sicherheit beim Internet-Shopping testen und auffrischen kann.

Die Partner der Initiative „Online Kaufen – mit Verstand!“

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) informiert die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und weitere Präventionsträger über aktuelle Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung. Dies geschieht vor allem durch die Entwicklung und Herausgabe von Massenmedien, wie Broschüren und Plakate, Filme, PC-Spiele, sowie kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Damit werden die örtlichen Polizeidienststellen in ihrer Präventionsarbeit unterstützt. (http://www.polizei-beratung.de)

eBay verbindet jeden Tag Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Durch global vernetzte Internet-Plattformen ermöglicht eBay es ihnen, über alle Grenzen hinweg miteinander Handel zu treiben und zu kommunizieren sowie Zahlungen zu tätigen und entgegenzunehmen. Seit der Gründung im Jahr 1995 in den USA hat eBay sich kontinuierlich weiterentwickelt und zählt einige der stärksten Marken weltweit zu seinem Unternehmensnetzwerk, darunter eBay, PayPal, Skype, Shopping.com, Kijiji sowie mobile.de. eBay hat seinen Hauptsitz in San Jose/Kalifornien. Seit 1999 ist eBay in Deutschland vertreten. Der deutsche Unternehmenssitz befindet sich in Dreilinden bei Berlin.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche. Derzeit sind rund 290 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV- Versender, Apothekenversender und eBay-Powerseller. Die Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft jährlich rund 28,6 Mrd. um, davon entfallen rund 75 Prozent auf bvh- Mitgliedsunternehmen. Diese erhalten auch exklusiven Zugang zum Gütesiegel „Geprüfter Online-Shop“ in Zusammenarbeit mit dem EHI Retail Institute. Wer dieses Gütesiegel besitzt, garantiert dem Kunden sicheres Einkaufen im Internet. (http:// www.versandhandel.org)

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Ebay: Alles, was Recht ist: neuer Ratgeber für Online-Käufer


Über eBay Marketplaces GmbH:
eBay ist der weltweite Online-Marktplatz. 1995 in Kalifornien als Marktplatz für den Austausch von Sammlerartikeln gegründet, hat sich eBay sehr rasch zu einem der grössten sowie leistungs- und besucherstärksten Marktplatz für den Verkauf von Gütern entwickelt.

Jeden Tag werden in Tausenden von Kategorien Millionen von Artikeln angeboten. Käufer und Verkäufer können dabei weltweit miteinander handeln, denn eBay ist in 31 internationalen Märkten auf vier Kontinenten präsent.


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