Verbund kompostierbare Produkte - Plastiktütenverbot: Verbund kompostierbare Produkte sieht Biokunststoffe als Chance


Verbund kompostierbare Produkte - Plastiktütenverbot: Verbund kompostierbare Produkte sieht Biokunststoffe als Chance

10.01.2022, Berlin (ots) - Angesichts des seit Neujahr greifenden Plastiktütenverbots weist der Verbund kompostierbare Produkte e.V. (Verbund) auf das Potential so genannter "Hemdchenbeutel" aus zertifiziert kompostierbaren Biokunststoffen hin.


Deren Nutzen in den Obst- und Gemüseabteilungen im Einzelhandel kann die Kreislaufwirtschaft entscheidend stärken. Grund hierfür ist deren nachhaltige Mehrfachverwendung in der "Kaskadennutzung" mit folgenden Schritten:

· beim Einkauf von losem Obst und Gemüse als Transporthilfe;

· daheim zur besseren Haltbarkeit von Lebensmitteln und gegen eine ungewünschte Lebensmittelverschwendung;

· zur getrennten Bioabfallsammlung als hygienischem Angebot zu einer nicht zertifizierten Papiertüte, einer belasteten Alternative oder der "losen" Sammlung, um den Kreislauf "unfallfrei" zu schließen.

Dieser Mehrfachnutzen ist in unseren europäischen Nachbarländern seit Jahren gängige Praxis: "Der Vorteil der - vom strengen Einweg-Tragetaschen-Verbot ausgenommenen - Biosackerl ist, dass wir sie in Österreich zusammen mit dem Bioabfall in der Biotonne entsorgen dürfen. Die zertifizierte Kompostierbarkeit kann der Verbraucher leicht am Keimlings-Symbol erkennen", sagt Gerhard Margreiter, Geschäftsführer der Firma NATURABIOMAT aus Schwaz/AT und seit Jahren Mitglied im Verbund. "Die Biosackerl bestehen mehrheitlich aus Nachwachsenden Rohstoffen, wie es der Gesetzgeber - analog zu Deutschland - von uns Herstellern verlangt."

Erste Erkenntnisse des Straubinger C.A.R.M.E.N. e.V. (2) legen nahe, dass diese Kaskadennutzung auch in Deutschland auf eine breite Akzeptanz und Umsetzung bei den Bürgerinnen und Bürgern trifft. Dies wurde im vergangenen Jahr in einem Praxisversuch - als Teil der "Bioökonomiestrategie Bayern" der Bayerischen Staatsregierung - getestet.

"In Deutschland befinden sich noch fast 40% Bioabfälle im Restmüll. Die Politik will diese Menge deutlich reduzieren. Hierfür unterstützen wir die Verbraucher bei der getrennten Bioabfallsammlung mit einem sauberen und hygienischen Hilfsmittel", stellt Karsten Buth, Firma Profectus Films aus Horn-Bad Meinberg/D und Vorstandsmitglied im Verbund, fest.

Der Verbund beobachtet diesen Praxisversuch mit großem Interesse, unterstützt die Intention ausdrücklich und sieht darin ein großes Potential zu einer effektiveren, motivierenden und vereinfachten getrennten Bioabfallsammlung in Deutschland.

Pressekontakt:

Jakob Heinen

Verbund kompostierbare Produkte e.V.

Marienstraße 20, 10117 Berlin

Mobil: +49 (0) 172 2718 169

Tel: +49 (0) 30 2848 2360

Fax: +49 (0) 30 2848 2359

E-Mail: heinen@derverbund.com

www.derverbund.com



ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Verbund kompostierbare Produkte - Plastiktütenverbot: Verbund kompostierbare Produkte sieht Biokunststoffe als Chance


Quellen:
Newsaktuell   HELP.ch


Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Aktuellenews.de

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen.

Referenzen

  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook Twitter Instagram LinkedIn Pinterest Flickr

Ihre Werbe­plattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Ver­zeich­nis für Wirt­schafts- und Handels­register­daten so­wie von Firmen­adressen, 2'500 eige­nen Schweizer Web­adressen (Domains) und 150 eigen­ständigen Infor­mations­por­talen.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
CH-8050 Zürich




Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung