Bayer Vital teilt die rechtliche Position des Bundeskartellamts nicht. Um aber eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung und damit verbundene nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten der Bayer Vital GmbH zu vermeiden, hat sich das Unternehmen entschieden, die Geldbusse von 10,34 Millionen Euro zu akzeptieren.
Für Bayer Vital ist es selbstverständlich, Recht und Gesetz zu beachten. Daher hat die Bayer Vital ihre Marketingmassnahmen hinsichtlich ihrer verschreibungsfreien Arzneimittel im Verhältnis zu den Apothekern noch einmal insgesamt überprüft und da, wo sinnvoll und erforderlich, angepasst. Bayer Vital hat während des gesamten Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert.
Bundeskartellamt beendet Verfahren gegen Bayer Vital
29.05.2008 | 11:44 Uhr | Bayer AG
29.05.2008, Leverkusen. Das Bundeskartellamt (BKartA) hat das Verfahren gegen die Bayer Vital GmbH durch Festsetzung einer Geldbusse beendet. Das BKartA sieht es als erwiesen an, dass Mitarbeiter der Bayer Vital GmbH in wettbewerbswidriger Weise auf die Wiederverkaufspreise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Apotheken Einfluss genommen haben.
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