OLG Hamm weist anhängige Beschwerden bzgl. der Neubesetzung des Aufsichtsrats zurück
21.12.2010, Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Beschluss vom 16.12.2010 sämtliche noch anhängige Beschwerden gegen den Beschluss des Registergerichts des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, mit dem der Aufsichtsrat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten EHLEBRACHT AG um vier Aufsichtsratsmitglieder auf die satzungskonforme Anzahl von sechs Aufsichtsratsmitgliedern ergänzt worden war, zurückgewiesen. Kurze Zeit zuvor hatte bereits ein Beschwerdeführer seine Beschwerde zurückgezogen.
Der Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG setzt sich wie folgt zusammen: Herr Dr. Walter Hasselkus -Aufsichtsratsvorsitzender- Herr Jörns Haberstroh -stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender- Herr Dr. Leopold Dieck Herr Günter Pless Herr Achim Wiegmann -Arbeitnehmervertreter- Frau Tanja Henning -Arbeitnehmervertreter-
Mit dem vorliegenden Beschluss hat die Gesellschaft nun abschliessende Rechtssicherheit bzgl. zukünftiger Beschlüsse des Aufsichtsrats zurück erlangt.
Medienkontakt:
EHLEBRACHT AG T.: 05223/185-128 E.: c.schell@ehlebracht-ag.com W.: www.ehlebracht-ag.com
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Über Ehlebracht AG:
Die EHLEBRACHT-Aktien sind im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und werden am Geregelten Markt in Berlin, Düsseldorf und Frankfurt sowie im Freiverkehr der Börsen in München und Stuttgart gehandelt.
Die EHLEBRACHT AG und ihre Tochterunternehmen, die EHLEBRACHT-Gruppe sind in zwei Geschäftsbereichen, der Kunststoff-Technik und der Möbelfunktions- Technik, tätig. Als schlank aufgestellte Holding konzentriert sich die AG auf die strategische Ausrichtung des Konzerns und der Geschäftsbereiche. Zudem führt und verantwortet sie das Controlling, die DV, das Finanzwesen und das Mitarbeitermanagement der Konzernunternehmen.
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