Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich 2009 trotz Wirtschaftskrise gestiegen


23.06.2010, e tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen im Jahr 2009 gegenüber 2008 in Deutschland durchschnittlich um 2,7% und in Frankreich um 2,2%.

Damit lag der Anstieg der Tarifverdienste in Deutschland erstmals seit 2003 über dem in Frankreich. Die Ergebnisse resultieren aus Sonder­berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und des Nationalen französischen Statistikamtes (INSEE). Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex blieb sowohl in Deutschland mit + 0,2% als auch in Frankreich mit + 0,1% stabil. Der vergleichsweise hohe Anstieg der Tarifverdienste in Deutschland ist massgeblich darauf zurückzuführen, dass viele der im Jahr 2009 in Kraft getretenen Tariferhöhungen bereits 2008 vereinbart wurden.

Dazu zählen unter anderem Tariferhöhungen im Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst, der Entsorgungswirtschaft sowie in mehreren Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes, wie der Chemischen Industrie oder der Metallindustrie. In Frankreich wird die geringste durchschnittliche Tariferhöhung seit neun Jahren auf die geringere Nachfrage nach Arbeitskräften zurückgeführt. Grössere Unterschiede gibt es in den einzelnen Wirtschaftszweigen. So wiesen die tariflichen Monatsgehälter im Bereich „Energie-, Wasserversorgung und Entsorgungswirtschaft“ in Deutschland mit + 3,3% die höchsten und in Frankreich mit + 1,5% die niedrigsten Steigerungen auf.

In den Wirtschaftszweigen Verarbeitendes Gewerbe (Deutschland: + 3,0%; Frankreich: + 2,2%) sowie Verkehr und Lagerei (Deutschland: + 2,8%; Frankreich: + 2,0%) lag der Anstieg der Tarifverdienste in Deutschland über dem in Frankreich. Deutlich geringer als in Frankreich stiegen die Tarifverdienste dagegen in Deutschland im Gastgewerbe (Deutschland: + 1,3%; Frankreich: + 2,5%) sowie im Bereich „Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen“ (Deutschland: + 1,0%; Frankreich: + 2,5%), zu dem beispielsweise Reisebüros, der Garten- und Landschaftsbau, die Zeitarbeit oder das Wach- und Sicherheitsgewerbe zählen.

In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC – salaire minimum interprofessionnel de croissance), der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Er wurde zum 1. Januar 2010 auf 8,86 Euro festgesetzt. Bei der in Frankreich geltenden 35 Stunden Woche entspricht dies 1 343,77 Euro pro Monat. In Deutschland gibt es verbindliche Mindestlöhne nur für einzelne Branchen. Der Mindestlohn lag am 1. Juni 2010 zwischen 6,50 Euro (Wäschereidienstleistungen) und 12,90 Euro (Bauhauptgewerbe).


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Statistisches Bundesamt Deutschland Mirjam Bick Telefon: +49 611 75 4327 verdienste@destatis.de www.destatis.de

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich 2009 trotz Wirtschaftskrise gestiegen


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