Lufthansa wird Nichtzulassungsbeschwerde einreichen
14.12.2009, Lufthansa kämpft weiter um praktikable Betriebszeiten auf dem Frankfurter Flughafen. Wolfgang Mayrhuber, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG dazu: „Es gilt, ein nächtliches Aus am Flughafen Frankfurt zu verhindern.
Ein absolutes Nachtflugverbot wäre für Lufthansa Cargo existenzbedrohend. Tausende Arbeitsplätze wären damit gefährdet.
Der Flughafen Frankfurt ist ein globales Logistikdrehkreuz ersten Ranges. Rund 60 Prozent der gesamten deutschen Luftfrachtexporte gehen heute über Frankfurt. Damit ist dieser Standort ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für den Exportweltmeister Deutschland. Durch ein absolutes Nachtflugverbot wären weit über 7000 Arbeitsplätze betroffen.
Lufthansa wird deshalb Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Auch appelliert das Unternehmen an die Landesregierung, ihren Planfeststellungsbeschluss zu verteidigen und Revision gegen das VGH Kassel Urteil einzulegen. Der Planfeststellungsbeschluss war ein wichtiges Wahlkampfthema der letzten Landtagswahlen. Die gewählte Landesregierung ist entsprechend auch vom Bürger legitimiert, diesen Planfeststellungsbeschluss zu verteidigen. Bereits die letzte CDU/CSU-SPD Bundesregierung hatte in ihrem "Flughafenkonzept der Bundesregierung 2009" die Notwendigkeit von Nachtflügen in Deutschland, insbesondere auch in Frankfurt, betont. Auch hat die neue Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung international wettbewerbsfähige Betriebszeiten für die großen Interkontinental-Drehkreuze festgeschrieben.
ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Lufthansa wird Nichtzulassungsbeschwerde einreichen
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Über das weltweite Lufthansa Streckennetz erreichen Sie Ziele in über 80 Ländern, dazu kommen Flüge, die von sogenannten Codeshare Partnern durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um Fluggesellschaften, mit denen Abkommen zur gemeinsamen Nutzung von Flugkapazitäten bestehen. Zusammen mit den von Lufthansa durchgeführten Flügen genießen Sie so eine noch größere Auswahl an Zielen und Abflugzeiten.
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