DFS: Immer aktuell - Luftrecht zum Download


11.02.2009, Deutsche, europäische und internationale Rechtsvorschriften rund um den Luftverkehr sind jetzt per Download immer aktuell verfügbar: Das neue elektronische Medium „Luftrecht eBook“ ist bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH im Online-Shop zu bekommen. Die Nutzer der Software werden stets über Änderungen der Vorschriften informiert.


Das digitale Medium ist nach dem Geltungsbereich der Normen gegliedert und verfügt über eine Volltextrecherche, die bei der Suche von Begriffen und Themen hilft. Auch kann sich der Nutzer einzelne Seiten mit einem Lesezeichen vormerken. Die aktualisierten Regelwerke werden in einer speziellen Übersicht nachvollziehbar aufgeführt. Zusätzlich lassen sich alle Seiten direkt per Mausklick ausdrucken.

Neben dem nationalen Luftrecht sind auch die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft, also der EG-Vertrag, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien, in deutscher Sprache enthalten. Die Luftfahrt betreffende internationale Abkommen runden die Sammlung ab. Zusammengestellt wird das Werk vom Aviaportal-Verlag und den Luftrecht-Experten Professor Elmar Giemulla, der an der Technischen Universität Berlin und der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lehrt, und dem promovierten Rechtsanwalt Heiko van Schyndel.

Die elektronische Sammlung eignet sich für alle, die mit luftrechtlichen Vorschriften in Berührung kommen: Behörden, Luftfahrtgesellschaften, Business Aviation, Flugplatz- und Flughafenbetreiber, Flugschulen sowie Piloten, um nur einige zu nennen.

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung DFS: Immer aktuell - Luftrecht zum Download


Über DFS Deutsche Flugsicherung GmbH:
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit Sitz im hessischen Langen ist für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig. Sie ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört. Das Unternehmen wurde im Januar 1993 gegründet und löste damit die überörtliche militärische Flugsicherung (üMilFS) und die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) als Instanz der Kontrolle des zivilen und militärischen Flugverkehrs in Deutschland ab. Dafür hatte der Deutsche Bundestag das Grundgesetz sowie das Luftverkehrsgesetz geändert.

Im Auftrag des Bundes nimmt die DFS die Flugsicherungsaufgaben wahr, wie sie im Luftverkehrsgesetz (§27c Absatz 2) aufgeführt sind. Die Aufwendungen hierfür werden über Einnahmen gedeckt: in Form von Gebühren, Erstattungen und sonstigen Einnahmen. Nutzen beispielsweise Fluggesellschaften die Dienste und Einrichtungen der Flugsicherung beim Starten und Landen an deutschen Verkehrsflughäfen, werden ihnen An- und Abfluggebühren in Rechnung gestellt. Nehmen sie die Navigationsdienste und -einrichtungen auf der Strecke in Anspruch, entstehen ihnen Streckengebühren.

Zivile und militärische Fluglotsen arbeiten in Deutschland gemeinsam unter einem Dach. Seit 1993 kontrolliert die DFS nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern ist in Friedenszeiten auch für die Abwicklung des militärischen Luftverkehrs zuständig. Davon ausgenommen sind lediglich die Militärflughäfen.

Insgesamt ist die DFS bundesweit an 16 internationalen Flughäfen und über die Tochterfirma The Tower Company an neun Regionalflughäfen vertreten, wobei die Flugsicherung in den Towern und Kontrollzentralen zum Kerngeschäft gehört.


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