DFS: Buchankündigung - Sprechfunk im Sichtflug
16.10.2008, Ab sofort ist die Neuauflage des Lehrbuchs „Sprechfunk im Sichtflug“ der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für die Vorbereitung auf die Sprechfunkprüfungen BFZ I und II bestellbar. Neben überarbeiteten Sprechfunkverfahren in Deutsch und Englisch wurden Luftverkehrsrechts- und Flugsicherungsbestimmungen aktualisiert.
Neue Kartenausschnitte und die aktuelle Luftraumstruktur sowie 77 teils farbige Abbildungen veranschaulichen den Wissensstoff. Das überarbeitete Layout sorgt für eine leserfreundliche Darstellung; Karikaturen rund um den Flugfunk lockern die Lektüre auf.
Außerdem hilft der offizielle Prüfungsfragenkatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der entsprechenden Antwortenliste bei der Vorbereitung auf die Prüfungen. Ein rund 2.000 Worte umfassendes Glossar englischer Fachausdrücke ergänzt das Werk.
Segelfluglehrer Wolfgang Siegel des Deutsch-Amerikanischen Segelflug-Clubs setzt auf das von der DFS bereits in der 27. Auflage herausgegebene Standardwerk: „Ich bilde seit vielen Jahren mit Hilfe des Lehrbuchs Segelflug-, Motorsegler- und Ultraleicht- Flugschüler zum Erwerb des BZF I und II aus. Das Buch ist für Schüler unterschiedlichster Bildungsvoraussetzungen bestens geeignet. ‚Sprechfunk im Sichtflug’ ist ein unverzichtbarer Leitfaden für die Praxis.“ Kosten: 39 Euro.
Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst ist für den Funkverkehr bei Flügen nach Sichtflugregeln notwendig. Die Prüfungen berechtigen zur Durchführung des Flugfunks auf Deutsch und Englisch bzw. nur auf Deutsch.
ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung DFS: Buchankündigung - Sprechfunk im Sichtflug
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über DFS Deutsche Flugsicherung GmbH:
Im Auftrag des Bundes nimmt die DFS die Flugsicherungsaufgaben wahr, wie sie im Luftverkehrsgesetz (§27c Absatz 2) aufgeführt sind. Die Aufwendungen hierfür werden über Einnahmen gedeckt: in Form von Gebühren, Erstattungen und sonstigen Einnahmen. Nutzen beispielsweise Fluggesellschaften die Dienste und Einrichtungen der Flugsicherung beim Starten und Landen an deutschen Verkehrsflughäfen, werden ihnen An- und Abfluggebühren in Rechnung gestellt. Nehmen sie die Navigationsdienste und -einrichtungen auf der Strecke in Anspruch, entstehen ihnen Streckengebühren.
Zivile und militärische Fluglotsen arbeiten in Deutschland gemeinsam unter einem Dach. Seit 1993 kontrolliert die DFS nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern ist in Friedenszeiten auch für die Abwicklung des militärischen Luftverkehrs zuständig. Davon ausgenommen sind lediglich die Militärflughäfen.
Insgesamt ist die DFS bundesweit an 16 internationalen Flughäfen und über die Tochterfirma The Tower Company an neun Regionalflughäfen vertreten, wobei die Flugsicherung in den Towern und Kontrollzentralen zum Kerngeschäft gehört.
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