6.000 Euro Sonderzahlung für jeden Mitarbeiter der Porsche AG


29.09.2008, Belegschaft profitiert im Jubiläumsjahr von der positiven Geschäftsentwicklung.

Stuttgart. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, beteiligt ihre Mitarbeiter auch in diesem Jahr an der außerordentlich positiven Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Vorstand und Gesamtbetriebsrat haben für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2007/2008 (31. Juli) vereinbart, dass jeder vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter der Porsche AG, der vor dem 1. August 2007 in das Unternehmen eingetreten ist, zusätzlich zu seinen Jahresbezügen von 13,7 Monatsentgelten (inklusive Urlaubsgeld und übertariflicher Weihnachtsgratifikation) eine freiwillige Sonderzahlung in Höhe von 6.000 Euro erhält. Im vergangenen Jahr lag dieser Betrag bei 5.200 Euro.

Vorstand und Gesamtbetriebsrat sind gemeinsam der Auffassung, dass sich die erfolgreichen Anstrengungen der Porsche-Belegschaft zur Steigerung von Produktivität, Flexibilität und Qualität für diese auch lohnen müssen. So beziehen sich 3.800 Euro der diesjährigen Sonderzahlung auf das operative Ergebnis, während sich 700 Euro aus den zu erwartenden Sondereffekten aus Finanzgeschäften ergeben. Das 60jährige Markenjubiläum, das der Sportwagenhersteller im Jahr 2008 feiert, wird mit 1.500 Euro honoriert. Mit dieser Jubiläumszahlung dankt der Porsche-Vorstand allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren hohen Einsatz und ihr besonderes Engagement.

Die Sonderzahlung wird mit der Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung Ende Oktober überwiesen. Ende November erfolgt dann die Überweisung des dreizehnten Monatsentgelts.

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung 6.000 Euro Sonderzahlung für jeden Mitarbeiter der Porsche AG


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Über Porsche AG:
Die Porsche Automobil Holding SE bildet das Dach der operativ tätigen Tochtergesellschaft Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und führt die Beteiligung an der Volkswagen AG. Durch die neue Struktur stellt Porsche sicher, dass die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des traditionsreichen Stuttgarter Unternehmens vollständig gewahrt bleiben.

Das ist der Sinn und Zweck der Trennung der Beteiligungsverwaltung vom operativen Geschäft.

Gleichzeitig entsteht mit der Holding eine Unternehmenseinheit, die für das Beteiligungsmanagement zuständig ist.


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