Ad-hoc-Mitteilung der IKB


22.07.2008, Anfechtungsklagen gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss durch Vergleich beendet. Verfahren der Kapitalerhöhung geändert. Negative Bewertungseffekte der Passivseite im IFRS Konzernergebnis für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2008/2009.

1. Anfechtungsklagen gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss durch Vergleich beendet

Nachdem zwei der insgesamt zehn Anfechtungsklagen, die Minderheitsaktionäre gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. März 2008 anhängig gemacht haben, bereits Mitte des Monats Juli 2008 durch Vergleich erledigt worden sind, sind die verbleibenden acht Anfechtungsklagen heute durch gerichtliche Protokollierung eines weiteren Vergleichs endgültig beendet worden. Der vollständige Inhalt beider Vergleiche wird von der Gesellschaft unverzüglich in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht.

2. Verfahren der Kapitalerhöhung geändert

Der Vorstand der IKB ist bisher davon ausgegangen, dass die geplante Kapitalerhöhung bis Mitte August vollständig durchgeführt werden kann. Die KfW Bankengruppe hat sich im Februar 2008 gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereit erklärt, Aktien zu zeichnen oder die Zeichnung durch einen Dritten sicherzustellen, so dass mit der Zeichnung durch andere Aktionäre insgesamt ein Kapitalerhöhungsbetrag von 1,25 Mrd. € gewährleistet ist.

Die KfW wird sich innerhalb der Bezugsfrist gegenüber der IKB verpflichten, Aktien im oben genannten Umfang zu zeichnen oder die Zeichnung durch einen Dritten sicherzustellen. Diese Zeichnungspflicht steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Europäische Kommission (EU-Kommission) verbindlich feststellt, dass die Beteiligung der KfW an der Kapitalerhöhung entweder keine Beihilfe darstellt oder als Beihilfe genehmigt wird. Eine Entscheidung der EU-Kommission hierzu wird im September oder spätestens Oktober 2008 erwartet. Die Bezugsfrist ist weiterhin für die erste Hälfte des August 2008 vorgesehen. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung an die IKB wird sich aber voraussichtlich entsprechend verzögern.

Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt, wenn die KfW die zugesagten neuen Aktien bis spätestens drei Monate nach Eintragung des Beschlusses aufgrund der eingetretenen Bedingung zeichnet oder andere Aktionäre mindestens 199 Mio. Stück neue Aktien bis zu diesem Zeitpunkt gezeichnet haben.

KfW und IKB haben heute einen Vertrag über eine weitere besicherte Liquiditätslinie von 1,5 Mrd. € abgeschlossen.

3. Negative Bewertungseffekte der Passivseite im IFRS Konzernergebnis für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2008/2009

Da die Aufstellung und Prüfung des Konzernabschlusses nach IFRS und des Jahresabschlusses nach HGB erst im Juli 2008 beendet werden konnte, wird sich die Erstellung des Konzernquartalsberichtes nach IFRS zum 30. Juni 2008 voraussichtlich bis in den September 2008 verzögern. Zur stichtagsbezogenen Bewertung bestimmter Verbindlichkeiten liegen jedoch schon vorläufige Ergebnisse vor. Die Bewertung derjenigen Verbindlichkeiten, für die die IKB in vergangenen Jahren die Option der Bewertung zum Fair Value Through Profit and Loss ausgeübt hat, und der nach IAS 39 AG 8 zu bewertenden Passiva wird nach derzeitigem Kenntnisstand zu einem Bewertungsverlust von ca. 500 Mio. € im ersten Quartal des Geschäftsjahre 2008/2009 führen.

Im Konzernlagebericht zum 31. März 2008 ist bereits darauf hingewiesen worden, dass ein erheblicher Teil der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Fair-Value- Gewinne auf Verbindlichkeiten von insgesamt 1.735 Mio. € in der Zukunft zu GuV- wirksamen Bewertungsverlusten führen werden. Aufgrund positiver Marktveränderungen gegenüber dem Stichtag 31. März 2008, an dem die Finanzmarktkrise sich besonders zugespitzt hatte, müssen diese Verbindlichkeiten der IKB wieder höher bewertet werden. Im Bewertungsverlust von ca. 500 Mio. € ist auch enthalten, dass sich bei den nach IAS 39 AG 8 zu bewertenden Verbindlichkeiten ein derzeit geschätzter negativer Bewertungseffekt aus der um drei Monate geringeren Abzinsung künftiger Zahlungsströme aus diesen Finanzinstrumenten ergibt (sogenannter unwinding Effekt). Eine Aussage zu den sonstigen Bestandteilen der Gewinn- und Verlustrechnung ist derzeit noch nicht möglich.

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Ad-hoc-Mitteilung der IKB


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