Hindernisfreigaben jetzt digital


05.07.2012, Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat für die gutachterliche Stellungnahme von Luftfahrthindernissen gemäß Luftverkehrsgesetz eine webbasierte Benutzeroberfläche entwickelt.


Die Landesluftfahrtbehörden können damit über das Internet alle der gesetzlichen Vorlagepflicht unterliegenden Hindernisse digital erfassen und bei der DFS einreichen. Da das Hindernisaufkommen durch Windkraftanlagen ständig wächst, war es wichtig, dem Nutzer eine Möglichkeit zu schaffen, schnell und einfach auch auf spezielle Anforderungen zu reagieren.

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Datenqualität der Luftfahrtdaten zu verbessern. Im Rahmen einer Verordnung, die am 1. Juli 2013 in Kraft tritt, werden Qualitätsanforderungen an die Genauigkeit, Auflösung und Integrität von aeronautischen Daten europaweit festgelegt. Die Verordnung ist nicht nur an die Flugsicherungsorganisationen adressiert, sondern betrifft auch alle anderen Institutionen, die am Datenerstellungs, Transfer und Veröffentlichungsprozess beteiligt sind. Hierzu gehören beispielsweise die Landesluftfahrtbehörden und die Flughäfen.

Mit dem nächsten Software Release werden auch eine interaktive Karte sowie eine digitale Signatur zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht den Nutzern eine noch einfachere Antragstellung. Die gutachterlichen Stellungnahmen werden dann ebenfalls digital an den Antragsteller übermittelt. Den Nutzern entsteht dabei kein finanzieller Aufwand, da lediglich ein allgemein verbreiteter Webbrowser erforderlich ist.

Auf den seit rund einem halben Jahr währenden Probebetrieb haben die beteiligten Behörden ein durchweg positives Feedback gegeben, so dass der Probebetrieb nun nach und nach zum Regelbetrieb wird.


Medienkontakt:

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Am DFS-Campus 10 63225 Langen, Deutschland Tel: +49 061 03 70 70 Fax: +49 061 03 70 71 396

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Hindernisfreigaben jetzt digital


Über DFS Deutsche Flugsicherung GmbH:
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit Sitz im hessischen Langen ist für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig. Sie ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört. Das Unternehmen wurde im Januar 1993 gegründet und löste damit die überörtliche militärische Flugsicherung (üMilFS) und die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) als Instanz der Kontrolle des zivilen und militärischen Flugverkehrs in Deutschland ab. Dafür hatte der Deutsche Bundestag das Grundgesetz sowie das Luftverkehrsgesetz geändert.

Im Auftrag des Bundes nimmt die DFS die Flugsicherungsaufgaben wahr, wie sie im Luftverkehrsgesetz (§27c Absatz 2) aufgeführt sind. Die Aufwendungen hierfür werden über Einnahmen gedeckt: in Form von Gebühren, Erstattungen und sonstigen Einnahmen. Nutzen beispielsweise Fluggesellschaften die Dienste und Einrichtungen der Flugsicherung beim Starten und Landen an deutschen Verkehrsflughäfen, werden ihnen An- und Abfluggebühren in Rechnung gestellt. Nehmen sie die Navigationsdienste und -einrichtungen auf der Strecke in Anspruch, entstehen ihnen Streckengebühren.

Zivile und militärische Fluglotsen arbeiten in Deutschland gemeinsam unter einem Dach. Seit 1993 kontrolliert die DFS nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern ist in Friedenszeiten auch für die Abwicklung des militärischen Luftverkehrs zuständig. Davon ausgenommen sind lediglich die Militärflughäfen.

Insgesamt ist die DFS bundesweit an 16 internationalen Flughäfen und über die Tochterfirma The Tower Company an neun Regionalflughäfen vertreten, wobei die Flugsicherung in den Towern und Kontrollzentralen zum Kerngeschäft gehört.


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