STADA und Richter kooperieren bei der Entwicklung von zwei Biosimilarprodukten für zwei monoklonale Antikörper
30.08.2011, Die STADA Arzneimittel AG („STADA“) und die Gedeon Richter Plc. („Richter“) geben heute bekannt, dass die beiden Unternehmen zwei separate Lizenz- und Kooperationsverträge für die Entwicklung und Vermarktung von zwei Biosimilarprodukten für die monoklonalen Antikörper Rituximab und Trastuzumab, unterzeichnet haben.
Gemäss der Vertragsbedingungen ist STADA verpflichtet, neben einer Zahlung aus Anlass der Vertragsunterzeichnung weitere, jeweils vom Projektfortschritt abhängige Zahlungen, die sich insgesamt auf einen niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag belaufen, zu leisten. STADA wird das Rituximab-Biosimilar exklusiv von Richter zur Vermarktung und zum Vertrieb des Produkts erwerben, wofür bereits die wesentlichen kommerziellen Eckpunkte vereinbart wurden.
STADA hat bekanntlich vorbereitende Arbeiten für ein Biosimilar für den biopharmazeutischen Wirkstoff Trastuzumab getätigt, die jedoch Ende 2010 eingestellt worden sind, da sich STADA strategisch dazu entschlossen hat, den kostengünstigeren Weg einer Einlizenzierung anzustreben. Den von STADA bis dahin erreichten Entwicklungsstand erwirbt nun Richter von STADA im Rahmen eines heute abgeschlossenen Vertrags für einen niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Betrag, um damit die laufende eigene Entwicklung für ein Trastuzumab- Biosimilar zu beschleunigen. Zudem erhält STADA eine zum Zeitpunkt des Beginns der klinischen Studien in etwa zwei Jahren einseitig von STADA ausübbare Option, von Richter auch für ein solches Trastuzumab-Biosimilar eine Vertriebslizenz zu analogen kommerziellen Bedingungen wie für das Rituximab-Biosimilar zu erwerben.
Die CEO von STADA und Richter bekräftigten ihr Engagement für die getroffene Kooperation.
Für Hartmut Retzlaff, Vorstandsvorsitzender der STADA Arzneimittel AG, zeigt die heute vereinbarte Kooperation die Richtigkeit der STADA-Strategie, von eigenen kostenintensiven Biosimilar-Entwicklungen Abstand zu nehmen und stattdessen bei diesen Biosimilar- Projekten auf Kooperationen und Lizenzen zu setzen. „Wir haben uns mit der heutigen Kooperation zu deutlich günstigeren Konditionen als mit einer Eigenentwicklung den vertrieblichen Zugriff auf zwei Biosimilars mit besonders hohem Umsatzpotenzial für unsere Kernmärkte in Europa gesichert – und das mit einem so ausgezeichneten Partner wie Richter, der in der Branche bekannt ist für seine hohe Expertise und Zuverlässigkeit“, so Retzlaff.
Erik Bogsch, CEO Gedeon Richter, kommentiert die heutigen Verträge mit folgenden Worten: „Wir haben in der Entwicklung von Biosimilarprodukten immer eine wichtige strategische Initiative für Richter gesehen, und wir haben bedeutende Anstrengungen unternommen um unsere künftige Präsenz im Bereich Biotechnologie aufzubauen und dabei den Anteil an Produkten mit hohem Mehrwert zu erweitern. Dieser Vertrag wird als ein wichtiger Schritt im Einklang mit Richters Ziel gesehen, strategische Partner für die Entwicklung, Vermarktung und den Vertrieb unseres Biosimilar-Produkt-Portfolios zu finden. Mit STADA haben wir einen hervorragenden, renommierten Kooperationspartner gewonnen, dessen traditionell starke Präsenz und Expertise im Bereich Entwicklung und Vermarktung von sowohl Generika- als auch Biosimilar-Produktgruppen zur Umsetzung unserer Langzeitstrategie beitragen wird“.
Die Entwicklungen beider Biosimilars werden nun von Richter federführend weitergeführt. Eine unterstützende Funktion von STADA bei spezifischen patentrechtlichen Fragen bei beiden Projekten ist dabei bereits heute mit vereinbart worden. STADA wird zudem mit der eigenen Expertise im Bereich der EU-Zulassung von Biosimilars gegebenenfalls die entsprechenden Zulassungsprozesse unterstützen.
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ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung STADA und Richter kooperieren bei der Entwicklung von zwei Biosimilarprodukten für zwei monoklonale Antikörper
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Die weitgehend konjunkturunabhängigen Wachstumstreiber sind dabei insbesondere der medizinische Fortschritt, eine zunehmend höhere Lebenserwartung in den Industrieländern sowie die mit steigendem Wohlstand einhergehenden höheren Budgets für die Gesundheitsversorgung in Schwellen- und Entwicklungsländern.
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