Puma AG: Schiedsgerichtsurteil zur Einmalzahlung von 98 Millionen Euro in Spanien aufgehoben
17.06.2011, Das Sportlifestyle-Unternehmen PUMA AG teilt mit, dass das Schiedsgerichtsurteil eines spanischen Schiedsgerichts vom 02. Juni 2010 zur Einmalzahlung von 98 Millionen Euro durch das Landgericht Madrid mit Urteil vom 14. Juni 2011 aufgehoben wurde. PUMA ist dadurch nicht länger verpflichtet, die Zahlung von 98 Millionen Euro zu leisten. Die Aufhebung resultiert aus PUMAs erfolgreicher Anfechtung des Schiedsgerichtsurteils, das eine Einmalzahlung des obengenannten Betrages an den ehemaligen spanischen Lizenznehmer und Inhaber mehrerer PUMA-Markenrechte, Estudio 2000 S.A., gegen Übertragung aller Markenrechte in Spanien an PUMA vorgesehen hatte.
PUMA ist weiterhin bestrebt, endgültig in den Besitz aller PUMA-Markenrechte in Spanien zu gelangen.
Medienkontakt:
PUMA AG RUDOLF DASSLER SPORT PUMA-WAY 1 D-91074 Herzogenaurach
Telephone: +49 9132 81 0 Fax: +49 9132 81 2246 Email: info@puma.com
ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Puma AG: Schiedsgerichtsurteil zur Einmalzahlung von 98 Millionen Euro in Spanien aufgehoben
Über PUMA AG Rudolf Dassler Sport:
PUMA ist Sport und Mode. Zu seinen Sport Performance und Lifestyle-Kategorien gehören unter anderem Fussball, Running, Motorsport, Golf und Segeln. Im Bereich Sport Fashion kooperiert PUMA mit namhaften Designer-Labels wie Alexander McQueen, Mihara Yasuhiro und Sergio Rossi.
Zur PUMA-Gruppe gehören die Marken PUMA, Cobra Golf und Tretorn. Das Unternehmen, das 1948 gegründet wurde, vertreibt seine Produkte in über 120 Ländern und beschäftigt weltweit mehr als 9.000 Mitarbeiter. Die Firmenzentralen befinden sich in Herzogenaurach, Boston, London und Hongkong.
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