Circa 99% der weltweiten Übertragungen von gebrauchten Softwarelizenzen werden unbeanstandet getätigt
23.03.2011, Die Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung und Realität! Die aktuelle Diskussion über gebrauchte Software, auch im Zusammenhang mit dem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (Oracle gegen HHS usedSoft), zeigt exemplarisch die Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung und den Realitäten des Marktes. In der Praxis ist z.B. die Entscheidung des Bundesgerichtshofes für die Majorität des Marktes unerheblich. Dieses gilt auch uneingeschränkt für das hier betrachtete und viel diskutierte B2B (Business to Business) Segment.
Die im Folgenden betrachteten Lizenzübertragungen im B2B Bereich haben sich im Wesentlichen aus ersten Übertragungen zum Ende des letzten Jahrhunderts in Zentraleuropa entwickelt. Inzwischen ist der B2B Markt primär europäisch. Die B2B Märkte in Asien und USA sind, im Vergleich zu Europa, noch in einem frühen Stadium.
Für einen wesentlichen Teil des europäischen B2B Marktes ist das so genannte OEM-Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06.07.2000 entscheidend. Das Urteil des BGH bezieht sich auf bindende europäische Verordnungen zum Urheberrecht bzw. analoge deutsche Gesetze. Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung können unter anderem OEM- Lizenzen ohne Zustimmung des Softwareherstellers an Dritte übertragen werden. Des Weiteren ist für viele OEM-Lizenzen die Zustimmung zur Übertragung durch die Lizenzverträge gegeben. Sowohl auf Basis des BGH-Urteils, als auch der Lizenzbedingungen, können diese Lizenzen rechtsicher übertragen werden.
Im Segment Geschäftskunden sind neben OEM-Lizenzen sogenannte Volumenlizenzen der zweite relevante Bereich in Europa. In diesem Bereich sind in die Betrachtung nur Übertragungen einbezogen worden, die aus kommerziellen Lizenzprogrammen an Unternehmen getätigt wurden. Lizenzen aus dedizierten Lizenzprogrammen für Schulen und ähnlichen Institutionen, die in bemerkenswertem Umfang an Unternehmen übertragen wurden, gehören im engeren Sinne nicht zum B2B Markt bzw. sind häufig "nicht gebrauchte Software".
Die öffentliche Diskussion ist bei Volumenlizenzen fokussiert auf die strittigen Übertragungen auf Basis des Erschöpfungsgrundsatzes bzw. Lieferung der Software per Download. Die Normalität und Majorität sind hingegen unbeanstandete Über-tragungen. Sinnvoll sind Diskussionen wie z.B. die legitimen und legalen Interessen von Unternehmen durchgesetzt werden, wenn diese die Vorteile von gebrauchter Software bereits nutzen oder in Zukunft nutzen wollen.
Es besteht auch kein Grund, die höchstrichterlich noch nicht entschiedenen offenen Fragen bei der Übertragung von z.B. Microsoft Volumenlizenzen auf Basis des Erschöpfungsgrundsatzes zu diskutieren bzw. in Kauf zu nehmen. Diese Lizenzen werden seit Jahren - per Mitteilung an Microsoft Irland oder USA - weltweit legal und lizenzvertragskonform an nicht verbundene Unternehmen übertragen.
Sinnvoll ist die Fokussierung auf das Machbare, nicht auf das Strittige. Als Leitlinie für die Diskussion zum Thema gebrauchte Software kann folgendes Zitat hilfreich sein:
„Gebe mir die Kraft, das zu ändern, was zu ändern ist, die Gelassenheit, das hinzunehmen, was nicht zu verändern ist, und die Fähigkeit, das eine vom anderen zu unterscheiden“.
*(wird mehreren Autoren zugeschrieben)
Medienkontakt:
ReLicense AG Herr Harry Voortmann Bahnhofstrasse 91 D-82284 Grafrath harry.voortmann@relicense.eu T.: +49 (0) 8144 99 829 - 00
ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Circa 99% der weltweiten Übertragungen von gebrauchten Softwarelizenzen werden unbeanstandet getätigt
Über ReLicense AG:
Die Relicense AG wurde 2008 - von einem Team mit mehrjähriger Erfahrung im Zweitmarkt - mit dem Ziel gegründet, die bestehenden Unsicherheiten bei gebrauchter Software durch lizenzvertrags- und / oder rechtskonforme Übertragungen zu beseitigen. Das ambitionierte Ziel wurde erfolgreich umgesetzt. Seit der Gründung hat die ReLicense AG mit ihren Kunden und Partnern gebrauchte Software in vielen Ländern Europas und weltweit unbeanstandet übertragen.
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