BMWI: Sicherung der Interoperabilität als Ziel der Regulierung der Rundfunkübertragung
20.07.2009, Das Ziel umfassender Interoperabilität im Bereich der Rundfunkübertragung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Verschlüsselung von Programmen in Deutschland noch nicht ausreichend verwirklicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Münchner Institut für Rundfunktechnik (IRT) und das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durchgeführt haben. Im Rahmen des Gutachtens werden bestehende technische, marktbezogene und regulatorische Defizite beim Zusammenwirken verschiedener Dienste, Netze und Endgeräte auf dem Gebiet der Übertragung von Rundfunksignalen untersucht. Gleichzeitig werden Optionen für eine Fortentwicklung der Interoperabilitätspflichten vorgestellt, die eine zukunftsoffene, am Ziel der Technologieneutralität orientierte Regulierung ermöglichen sollen.
ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung BMWI: Sicherung der Interoperabilität als Ziel der Regulierung der Rundfunkübertragung
Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
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