WestLB AG: EU-Gericht hebt Suspendierung der Frist zur Einstellung des Neugeschäfts der WestImmo auf
22.03.2011, Mit Beschluss vom 18. März 2011, von dem die WestLB heute Kenntnis erhielt, hat das Gericht der Europäischen Union einen Antrag des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe auf Aussetzung des Vollzugs der EU-Bedingung zur Einstellung des Neugeschäfts der Westdeutsche ImmobilienBank AG ("WestImmo") zurückgewiesen.
Ausserhalb des beschriebenen Gerichtsverfahrens hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission am 28. Oktober 2010 beantragt, die Frist für die Veräusserung bzw. Neugeschäftseinstellung der WestImmo für einen angemessenen Zeitraum zu verlängern. Am 30. Januar 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission beantragt, die Frist für die Veräusserung bzw. Neugeschäftseinstellung der WestImmo mindestens bis zum 31. Juli 2011 zu verlängern. Die Europäische Kommission hat hierüber bisher noch nicht entschieden.
In Reaktion auf den genannten Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 18. März 2011 wird der Vorstand der WestLB die in seinen Möglichkeiten stehenden Massnahmen fortführen, um auf eine zeitnahe positive Entscheidung der Europäischen Kommission über eine Fristverlängerung hinzuwirken und zugleich vorsorglich die Gremienbeschlüsse auf der Ebene der WestLB und der WestImmo herbeizuführen, die erforderlich sind, um die Erfüllung der genannten EU-Bedingung sicher zu stellen. Dabei führt der Vorstand der WestLB den Prozess zur Veräusserung der WestImmo fort.
Die WestLB hat in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 1. März 2011 bekannt gemacht, dass die WestLB AG gemäss den Vorschriften des HGB ein ausgeglichenes Jahresergebnis für 2010 in Höhe von 0 Mio. € ausweist. Darin ist bereits eine Abschreibung auf den Buchwert der von der WestLB AG gehaltenen Beteiligung an der WestImmo enthalten. Eine zusätzliche Abschreibung hält die WestLB derzeit für nicht erforderlich.
Medienkontakt:
WestLB AG Walter Hillebrand-Droste Leiter Kommunikation
Tel: +49 211 826-2534 Fax: +49 211 826-6126
ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung WestLB AG: EU-Gericht hebt Suspendierung der Frist zur Einstellung des Neugeschäfts der WestImmo auf
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